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Neues Schuljahr beginnt: Maskenpflicht und Abstandsregeln - Süddeutsche Zeitung

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach den Sommerferien beginnt für knapp 705 000 hessische Schülerinnen und Schüler am Montag der Unterricht wieder - angesichts der Corona-Seuche unter ganz besonderen Bedingungen. Am Dienstag kommen dann die 55 600 Erstklässler dazu. Das Land bleibt zwar vorerst bei seiner Linie, für die Klassenzimmer keine Maskenpflicht anzuordnen - allerdings muss generell auf dem Schulgelände bis zum Betreten des Klassenraums ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Die 1,5-Meter-Abstandsregel gilt zwischen Lehrern, Schülern und Betreuern innerhalb des Klassenverbandes im Unterricht nicht mehr. Der Mindestabstand soll jedoch beispielsweise bei Konferenzen oder Schulveranstaltungen nach wie vor eingehalten werden. Im Schuljahr 2020/2021 steigt im Vergleich zum Vorjahr die Gesamtzahl der hessischen Schüler um rund 1500 auf 760 500. Die Zahl der Lehrerstellen klettert um rund 770 auf 55 470.

Kultusminister Alexander Lorz (CDU) rechnet damit, dass bis zu sechs Prozent der Lehrer mit Verweis auf ihr besonderes Corona-Risiko für den Unterricht in der Schule ausfallen. Diese Prognose fuße auf den Erfahrungen in anderen Bundesländern. Bei den Schülern geht Lorz von einer Quote von unter fünf Prozent von Kindern und Jugendlichen aus, die zu einer Corona-Risikogruppe zählen und daher per Attest vom Unterricht in der Schule freigestellt werden.

Sie sollen nach Möglichkeit digital ins Klassenzimmer zugeschaltet werden. Bei Bedarf bekommen sie leihweise einen Computer. Dafür stellt Hessen gemeinsam mit dem Bund insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem wird die digitale Lehr- und Lernplattform "Schulportal Hessen" weiter ausgebaut, wie Lorz ankündigte.

Kritik kommt vom Verband Bildung und Erziehung Hessen. "Hier werden wieder Erwartungen bei den Eltern geweckt, die aus verschiedenen Gründen so nicht einzuhalten sind", erklärte der Landesvorsitzende Stefan Wesselmann. Zum einen verfüge nur ein Bruchteil der Schulen über das notwendige WLAN und die technische Infrastruktur für Videoschalten. Zum anderen seien rechtliche Fragen noch nicht geklärt.

"Die EU-Datenschutzgrundverordnung mit dem Recht am eigenen Bild gilt auch für Lehrkräfte", stellte Wesselmann klar. Viele hätten Vorbehalte gegen ein Streaming ihres Unterrichts - aus handfesten Gründen: "Mitschnitte oder Screenshots sind leicht möglich - und damit sind missbräuchlicher Verwendung Tür und Tor geöffnet", gab Wesselmann zu bedenken.




August 17, 2020 at 10:23AM
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